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AGB´s

1. Geltung

  • Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote,Lieferungen und  Leistungen.
  • Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung
  • Wenn der Kunde den AGB´s widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennen.
  • Die AGB´s gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografinnen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden

2. Auftragsproduktionen

  • Soweit die FotografinKostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  • Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben
  • Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
  • Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  • Ein Auftrag kommt zustande, sobald Leistung beansprucht wird (Buchung eines Shootings, Erstellung einer Bildergalerie (Picdrop), etc)
  • Die Fotografin kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Shootings oder in Folge dessen ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Personenschäden, Verkehrs- oder Weideunfälle, Flur- oder Waldschäden, Wilderei etc. während des Fotografierens, sowie auch nicht für den Tot des Tieres).

3. Bildmaterial

  • Bei den verbindlich bestellten Bildern handelt es sich um individuell angefertigte Bilder
  • Überlassenes Bildmaterial (digital)
  • Die AGB´s gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  • Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz  handelt.
  • Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  • Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  • Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  • Nach einem Shooting werden dem Kunden die Aufnahmen ein einer Onlinegalerie (Picdrop) zur Verfügung gestellt und sind selbst zu wählen. In welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen der Fotografin (Sabrina Wobith).
  • Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann- aber müssen die Fotografin diesem nicht entgegenkommen. Wenn Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt wird, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn des Fotoshooting. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrages und nicht zu einer Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungssumme.

4. Nutzungsrechte

  • Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
  • Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonor
  • Ansonsten darf die Fotografin die erstellten Bildnisse in veränderter oder unveränderter Form sachlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkt für alle Verwendungsbereiche nutzen, vervielfältigen, verbreiten, ausstellen und öffentlich wiedergeben.
  • Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  • Jede über Ziffer hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
    • Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  • Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  • Nutzungsrechte für Privatkunden beschränken sich auf eine Nutzung im privaten Bereich. Jede Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Nutzung auf privaten Webseiten muss jedem Bild eine eine deutliche Urheberangabe („www.fotosvonmaja.de“), sowie ein Link auf die Homepage der Fotografin angebracht sein. Jedwede redaktionelle oder werbliche Nutzung darf nur nach Absprache mit  Sabrina Wobith, mit korrekter Urheberangabe und entsprechender Honorierung erfolgen.

5. Haftung

  • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  • Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  • Alle Privatkunden haften dafür, dass das von der Fotografin erstellte Material nicht an Dritte weitergegeben, sowie entgegen der Nutzungsabsprachen redaktionell, werblich, im Internet oder ohne Urheberangabe verwendet wir Jedwede Nutzung bedarf einer Absprache mit dem Fotografen. Im Zweifelsfall haftet der Lieferant der jeweiligen Fotografie. Bei Zuwiderhandlung gelten die unter VIII aufgeführten Schadensersatzregelungen.
  • Die Fotografin haftet nicht für eine doppelte Verwendung des vom Kunden genutzten Materials, wenn es nicht ausdrücklich exklusiv bestellt und entsprechend höher honoriert wur

6. Honorare

  • Es gilt das vereinbarte Honor. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Dies gilt auch für unberechtigt genutzte Bilder zzgl. eines fünffachen Honoraraufschlages.
  • Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
  • Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
  • Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7. Rückgabe des Bildmaterials

  • Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

8. Termin

  • Um den Termin des Shootings verbindlich zu reservieren ist der komplette angegebene Preis an die Fotografin im Voraus zu zahlen (per Überweisung – Vorauskasse – Rechnung oder PayPal)
  • Sollte ein Termin aus gesundheitlichen (Beweis muss vorliegen) abgesagt werden wird der gezahlte Betrag zurückerstattet.
  • Sollte der Termin durch „höhere Macht“ abgesagt werden durch die Fotografin, wird ein Ersatztermin gestellt oder bei Wunsch das Geld zurück erstattet.
  • Bei Terminabsagen drei Tage vor einem Shooting, wird der gezahlte Betrag nicht zurückerstattet.
  • Bei Terminabsagen 4-13 Tage vor einem Shooting, so wird der gezahlte Betrag zu 50% zurückerstattet.
  • Bei Terminabsagen bis 14 Tage vor einem Shooting, so wird der gezahlte Betrag zu 100% zurückerstattet.

9. Zahlungsverzug/ Mahnung

  • Sollte 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung keine Geldeingangverzeichnet sein, wo wird die Fotografin eine Erinnerung via E-Mail verschicken. Erfolgt daraufhin auch kein Geldeingang, so wird der Termin anderweitig vergeben, da ein Termin nur verbindlich gebucht ist, bei geleisteter Zahlung.

10.  Widerrufsrecht

  • Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten bzw. angefertigt sind, besteht gemäß § 312 Abs. 4 kein Widerrufsrecht. Daher gilt: Für Kunden speziell angefertigte Produkte wie Druckerzeugnisse (Flyer, Visitenkarten usw.) sind vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen. Ebenfalls sind Digitale Waren vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen.

11.  Vertragsstrafe,  Schadensersatz

  • Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich  weitergehender  Schadensersatzansprüche.
  • Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk („Foto: www.fotosvonmaja.de“ plus zusätzlichem Link auf die Webseite der Fotografin bei Internetnutzung) ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

12  Sonstiges

  • Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet. Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach  Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.

13   Allgemeines

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  • Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB´s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB´s berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Berlin.

14. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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